Jurij Schmidt

russ. Jurist und Bürgerrechtler; Verteidiger prominenter Russen wie Alexander Nikitin und Michail Chodorkowskij, die mit dem Staat in Konflikt geraten waren; 1991 Gründer des Komitees der Menschenrechtsanwälte; zahlr. internationale Auszeichnungen

* 10. Mai 1937 Leningrad (heute St. Petersburg)

† 12. Januar 2013 St. Petersburg

Herkunft

Jurij Markowitsch Schmidt wurde am 10. Mai 1937 in Leningrad (heute: St. Petersburg) geboren. Er hat deutsche Vorfahren. Seine Eltern lernten sich in der Verbannung kennen. Sein Vater, Mark Levin, ein Sozialdemokrat, wurde drei Wochen nach der Geburt von Sch. erneut verhaftet. 26 Jahre verbrachte er im Gulag und in der Verbannung, 1956 wurde er entlassen und traf seinen Sohn zum ersten Mal. Sch. überlebte zusammen mit seiner Mutter Natalija, einer Radiobiologin, die Blockade Leningrads während des Zweiten Weltkrieges.

Ausbildung

Nach dem Schulabschluss begann Sch. 1955 ein Studium an der juristischen Fakultät der Leningrader Universität. Nach eigenen Aussagen warnte ihn der stellv. Dekan, dass er als Sohn eines Lagerhäftlings keine Chancen habe, Staatsanwalt oder Richter zu werden.

Wirken

Nach dem Studium wurde Sch. 1960 als Strafverteidiger in die Städtische Anwaltskammer von Leningrad aufgenommen. Anwälte waren in der Sowjetunion schlecht angesehen, Angeklagte hatten kaum Rechte. Wie Sch. selbst berichtete, durfte er nur allgemeine Strafsachen annehmen – er verteidigte u. a. ...